Das Copyright

Bildrecht Copyright

Bedeutung des Kopierrecht

Ein Copyright, ein Kopierrecht, bedeutet, dass ein künstlerisches Werk vor einer Kopie geschützt ist. Siehe auch den entsprechenden Artikel im Beobachter.

Vergleiche Art. 29 URG

Eine Registrierung des Kopierrecht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und muss auf dem Werk nicht angebracht werden. Ein Copyritght entsteht automatisch zum Zeitpunkt des Erschaffen des Werkes.

Solange nichts anderes nachgewiesen ist, gilt automatisch der Urheber welcher auf dem Werkexemplar erwähnt ist, als Eigentümer des Copyright.

Oft werden (c) Hinweise angebracht um potentielle Fälscher auf den Kopierschutz aufmerksam zu machen und abzuschrecken.

Das Urheberrecht beginnt nicht erst mit der Veröffentlichung eines Werkes, sondern mit dessen Schaffung Und das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Ableben des Urhebers. In diesem Moment geht das Recht an die Erben über.

Das Kopierrecht gilt grundsätzlich dem Erschaffer des Werkes, also einer Person. Es ist nie eine Firma welche ein Werk erschafft. Die erschaffende Person kann die Rechte an eine Firma abtreten.

Ist die Schutzdauer nach 70 Jahren abgelaufen, gilt das Werk als Allgemeingut. «domain public» im Volksmund.