Erpressung

Wurden Sie erpresst?

Wurde Ihnen schon einmal vorgeworfen: «Hey, das ist Erpressung!», wenn Sie eine Aussage getätigt haben? Wollen wir doch hier einmal die Handlung der Erpressung bezugnehmend auf die schweizerische Gesetzgebung genau betrachten.

Ist der folgende Satz eine Erpressung?

«Wenn Du meine Rechnung nicht bezahlst, dann betreibe ich Dich!»

Vergleichen wir mit der Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Erpressung dann stellen wir fest: Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern.

Es wäre also Erpressung. Denn die Bereicherung durch Bezahlung ist gegeben und ein empfindliches Übel ist ebenso gegeben.

Im Weiteren steht in der Wikipedia:
Als rechtswidrig gilt die Tat, wenn die Zweck-Mittel-Relation zwischen der Nötigungshandlung, also der Gewalt oder der Drohung und dem angestrebten Nötigungszweck als verwerflich anzusehen ist.

Da eine Betreibung nicht als verwerflich angesehen werden kann, ist obiges Beispiel wohl eine Erpressung, aber eben keine rechtswidrige Erpressung, sondern eine erlaubte Erpressung.

Die Darstellung in der Wikipedia ist eine Seite. Betrachten wir die Gesetzgebung in der Schweiz:

Art. 156 strafbare Handlungen gegen das Vermögen. Erpressung.

1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Mit diesem Paragrafen wäre unser Beispiel der Betreibung also eindeutig eine Erpressung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

Weitere Schweizer Paragrafen im Zusammenhang:

  • Art. 181 StGB Warnung oder Androhung
  • BGE 106 IV 125 S. 128
  • BGE 79 IV 63 /64

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