Wird man automatisch pensioniert?
In der Schweiz ist das ordentliche Pensionsalter für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.
Das Pensionierungsalter der Frauen wird jedoch bis 2028 schrittweise ebenfalls auf 65 Jahre angehoben.
Sofern im Arbeitsvertrag nichts ausgeführt ist, wird mit erreichen des Pensionsalter der Arbeitsvertrag nicht automatisch gekündigt. Der Arbeitsvertrag muss entsprechend der Kündigungsfristen rechtzeitig auf das Pensionsalter gekündigt werden.
Vorzeitige Pensionierung
Es besteht die Möglichkeit, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Dies führt jedoch zu einer Kürzung der Rente.
- Ein Jahr vorzeitige Pensionierung Rentenkürzung von 6.8%
- Zwei Jahre vorzeitige Pensionierung Rentenkürzung von 13.6%
Verschobene Pensionierung
Demgegenüber steht die Verschobene Pensionierung. Dies führt zu einem Zuschlag der Rentenauszahlung.
Bei einem Jahreslohn von mehr als 16’800.- sind weiterhin AHV Beiträge zu begleichen.
Die Beitragspflicht bei der Pensionskasse entfällt bei einer verschobenen Pensionierung.
Rentenauszahlung aus AHV
Mit erreichen des Pensionsalter wird die monatliche AHV Rente automatisch ausbezahlt.
Eine gesamte Auszahlung der AHV muss bei der Ausgleichskasse angemeldet werden.
Auszahlung der Pensionskasse
Die Regelungen sind je Pensionskasse unterschiedlich. Es ist zu berücksichtigen, dass bei der Auszahlung der Pensionskasse eine Einkommenssteuer anfallen kann.
